Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher
Nach Maßgabe der nachstehenden gesetzlichen Regelungen im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) besteht für den Vertrieb von Eintrittskarten per Telefon oder per Internet ein Widerrufsrecht für Verbraucher nicht oder kann vorzeitig erlöschen. Die gesetzliche Regelung lautet wie folgt:
§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9, Satz 2 BGB
(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
9. vorbehaltlich des Satzes 2 Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,
(Satz 2)
Die Ausnahme nach Satz 1 Nummer 9 gilt nicht für Verträge über Reiseleistungen nach § 651a, wenn diese außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
Nach der gesetzlichen Regelung besteht deswegen gegenüber der Hossa-Hossa Veranstaltungs GmbH für Verbraucher kein Widerrufsrecht, soweit die Hossa-Hossa Veranstaltungs GmbH Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung bietet, was insbesondere betreffend Eintrittskarten für Veranstaltungen der Hossa-Hossa Veranstaltungs GmbH der Fall ist. Deswegen ist jede Bestellung von Eintrittskarten bei der Hossa-Hossa Veranstaltungs GmbH verbindlich, sodass der Besteller verpflichtet ist, die bestellten Eintrittskarten abzunehmen und zu bezahlen.